Der Heimbeirat
Der Heimbeirat als wichtiges Gremium in der Einrichtung vertritt die Interessen der Bewohner gegenüber der Einrichtung. Der Heimbeirat wird über alle wesentlichen Entscheidungsprozesse informiert und mit einbezogen. Er entscheidet autonom und individuell über seine Mitwirkung.
Als gesetzlich vorgeschriebene Institution (s. PfleWoqG) wird er im Haus alle 4 Jahre nach demokratischen Grundsätzen von den Bewohnern gewählt.
Die Sitzungen finden regelmäßig monatlich statt. Der gewählte Heimbeiratsvorsitzende leitet die Sitzung. In der Regel ist die Einrichtungsleitung präsent und Gast in der Sitzung. Alle anstehenden Aufgaben, Neuerungen im Heimalltag und aktuelle Termine werden durchgesprochen.
Zusätzlich finden auf den jeweiligen Wohngruppen regelmäßige Bewohnerversammlungen statt.

