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Wohnbereiche

Die beschützende Wohnbereich (22 Plätze)    

Hier finden Bewohner mit richterlichem Unterbringungsbeschluss oder auf freiwilliger Basis im 2. OG der stationären Einrichtung ihren Lebensmittelpunkt. Sie finden hier Schutz vor sich selbst bei akuten Krisen, wie Selbstgefährdung durch Suizidtendenzen, aber auch bei nicht mehr kontrollierbarem Suchtdruck, bei gravierenden Störungen der Orientierung zum Ort, zur Zeit, zur Person oder zur Situation. Daneben vermittelt sie Schutz bei Depressionen oder psychotischen Angst- und Panikzuständen. In der vorgegebenen Struktur erlebt der Bewohner eine konkrete, reagible Realität, die ihm hilft, sein Krankheitserleben zu relativieren.

Der offene Wohnbereich (26 Plätze)

Die offene Station im 1. OG bietet Bewohnern, welche die enge Struktur der beschützenden Wohnform nicht mehr benötigen aber zu einer selbständigen Lebensführung aus Mangel an erforderlichen hauswirtschaftlichen und sozialen Kompetenzen nicht fähig sind, vermehrt Raum für Eigenverantwortung, Intimität und verstärkter Individualität durch die Möglichkeit zur eigenständigen Strukturierung des Tagesablaufs unter den vorgegebenen Bedingungen (feste Therapiezeiten - offene Freizeit). Die Verringerung der Fremdkontrolle stellt - besonders bei Suchterkrankungen und erlebtem Suchtdruck - eine besondere Herausforderung an Eigenverantwortung und Selbstkontrolle der Bewohner dar.

Das Wohnhaus (12 Plätze) 

Das "Wohnhaus" bietet Bewohnern gute Möglichkeiten zum Wiedererlernen der für eine selbständigere Lebensführung notwendigen Fähigkeiten, insbesondere im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung, wie Sauberhalten des Wohnbereichs, Versorgung der Wäsche und der Zubereitung der Mahlzeiten. Nach Erwerb der für ein Leben außerhalb der Einrichtung erforderlichen Fähigkeiten und einer positiven Prognose besteht die Möglichkeit zu einem Umzug in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft oder in eine eigene Wohnung unter Beibehaltung aber auch nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses