
Finanzierung
Basis der Finanzierung ist die „Rahmenbedingung für Betreutes Wohnen nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 SGB XII für psychisch kranke Menschen vom 01.01.2007“ des Bezirks Mittelfranken.
Die Bewohner bestreiten ihren Unterhalt durch Arbeit, Arbeitslosenunterstützung, Rente, Grundsicherung o. Ä.