- Büro und Beratungsraum an der Johannes-Kern-Mittelschule Schwabach
JAS - Jugendsozialarbeit an Schulen
Gesellschaftliche und familiäre Rahmenbedingungen sind einem starken, sich beschleunigenden Wandel unterzogen. Einzelkinder, erwerbslose oder beiderseits erwerbstätige Eltern, Alleinerziehende und zusammengesetzte Familien mit Kindern aus verschiedenen Partnerschaften nehmen zu. Damit haben sich die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen wesentlich verändert und zu neuen Verhaltensmustern und anderem Lernverhalten geführt. Schwierige Familienkonstellationen, Sprachprobleme, beengte Wohnverhältnisse, Lerndefizite und Verhaltensstörungen kennzeichnen die Lebenssituation vieler junger Menschen.
Viele Familien sind heute mit den zu erbringenden Erziehungsaufgaben überfordert und die Schülerinnen und Schüler bringen ihre Erfahrungen, ihre soziale Situation und ihre individuellen Problemlagen mit in die Schule. Dort werden sie nicht selten als Unterrichtsstörungen wahrgenommen.
Schulen sind längst nicht mehr nur reine Bildungseinrichtungen. Als große soziale Gemeinschaften sind sie zunehmend mit Situationen, Problemen und Konflikten konfrontiert. Dafür braucht es Hilfen, die über schul-pädagogische Sichtweisen hinausreichen.
In Zusammenarbeit mit Schulen und Kommunen stellt sich das AWO Jugendreferat diesen Herausforderungen. Unsere JaS-Fachkräfte helfen und beraten in der Schule bei Problemen und in Krisensitutationen und sind präventiv tätig.
Sie sind vor Ort und ihre Büros befinden sich direkt in den Schulen.
Mit Beratungsangeboten, sozialer Gruppenarbeit, speziellen Programmen und Angeboten trägt die Jugendsozialarbeit zu einem spannungsfreien Miteinander im Lern- und Lebensraum Schule bei.
Im Mittelpunkt steht die Förderung von Kindern und Jugendlichen, um deren Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen.
Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Leistung der Jugendhilfe, die an der Institution Schule angesiedelt ist und auf der Grundlage des §13 Abs.1 SGB VIII erfolgt:
»Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.«
Jugendsozialarbeit an Schulen steht damit nicht in Konkurrenz zur schulischen und außerschulischen Jugendbildung und Jugenderziehung, sondern versteht sich als ergänzendes Angebot in einer sich weiter entwickelnden Jugendhilfelandschaft.
Die Jugendsozialarbeit (JaS) wendet sich an Schüler und Schülerinnen
- die unter sozio-ökonomisch schwierigen Bedingungen aufwachsen und denen es an Unterstützung mangelt,
- die Verhaltensauffälligkeiten zeigen,
- die wegen ihrer individuellen oder sozialen Schwierigkeiten möglicherweise keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle finden,
- aus Zuwandererfamilien kommen, deren Integration erschwert ist,
- mit erhöhtem Aggressionspotential und Gewaltbereitschaft,
- mit psychosoziale Problemen,
- mit familiäre Problemen,
- mit Sucht- Alkohol- und Drogenproblemen,
- mit Versagens- oder Schulängsten,
- mit mangelndem Selbstwertgefühl,
- in persönlichen Krisen sind etc.
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