
Freiwilliges Soziales Jahr
Das FSJ wird ganztägig in sozialen Einrichtungen, insbesondere in Einrichtungen
- der Kinder- und Jugendhilfe
- für Jugendarbeit
- der Gesundheitspflege sowie
- in Altenheimen und
- im Mobilen Sozialen Hilfsdienst
abgeleistet.
Voraussetzung ist die Erfüllung der Schulpflicht. Die obere Altersgrenze ist das vollendete 27. Lebensjahr. Die Aufgaben im FSJ sind abhängig vom Tätigkeitsfeld. Haupttätigkeitsfelder sind: Betreuung, Pflege und Fahrdienst.
Der Beginn ist im Jahr 2012 ab dem 01.06. möglich. Die Mindestdauer beträgt 12 Monate, die Höchstdauer 18 Monate. Ein Ausstieg ist bei Antritt eines Studienplatzes, einer Ausbildungsstelle oder einer festen Arbeitsstelle jederzeit möglich.
Es wird ein Jahresurlaub von 29 Tage gewährt. Der Verdienst beträgt 336 Euro pro Monat. Weitere Leistungen sind Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Der Landesverband der Arbeiterwohlfahrt in Bayern führt für die Freiwilligen begleitende Bildungskurse im Umfang von mindestens 25 Tagen jährlich durch. Die Seminarzeit ist Arbeitszeit. Im Rahmen der Seminare bekommen die Freiwilligen Gelegenheit, ihre Erfahrungen miteinander auszutauschen sowie unter Anleitung von pädagogischen Fachkräften Themen zu besprechen, die unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewählt werden.
Während der Seminare kann kein Urlaub gewährleistet werden. Auf Wunsch wird am Ende des FSJ ein Zeugnis erstellt.
Auskünfte erteilt:
Herr Krauskopf, Leiter Personalabteilung
Telefon: 09122 - 9341-111
t.krauskopf@awo-roth-schwabach.de
Zeige was in Dir steckt!
Ob für 6 Monate oder länger – diese Erfahrung kann Dir keiner mehr nehmen!
Mehr zum Thema Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und zum Bundesfreiwilligendienst (BFD) awo-freiwilligendienste-bayern.de


